Über die Quelle
Die Datenbank enthält die im Bundesanzeiger offen gelegten Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften seit 1986 im Volltext.
Die Pflicht den Jahresabschluss offenzulegen besteht für Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmensgesellschaft [UG haftungsbeschränkt] Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis), für Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter, Banken, Versicherungen, Emittenten von Vermögensanlagen /§ 23 VermAnlG,
Investmentgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB, Energieversorgungsunternehmen, Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU/im EWR und nach PublG zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, gemäß § 1 PublG.
Umfang und Inhalt der Veröffentlichungen richtet sich nach der Größe der Firma, unterschieden wird in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB). Diese Einstufung richtet sich gemäß § 267 HGB grundsätzlich danach, ob zwei von drei Größenkriterien (Schwellenwerte) – nämlich Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl – an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Dies führt dann jeweils zu einer „höheren“ Einstufung.
Bitte beachten Sie, dass die Hinterlegungen von Jahresabschlussunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften (nach EU-Richtlinie 2012/6/EU und MicroBilG) nicht Bestandteil dieser Datenbank sind. Diese können ab Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später beim Bundesanzeiger hinterlegt werden und stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Tel: 0221/97668-0
Fax: 0221/97668-278
e-mail: service@bundesanzeiger.de
Die Pflicht den Jahresabschluss offenzulegen besteht für Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmensgesellschaft [UG haftungsbeschränkt] Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis), für Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter, Banken, Versicherungen, Emittenten von Vermögensanlagen /§ 23 VermAnlG,
Investmentgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB, Energieversorgungsunternehmen, Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU/im EWR und nach PublG zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, gemäß § 1 PublG.
Umfang und Inhalt der Veröffentlichungen richtet sich nach der Größe der Firma, unterschieden wird in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB). Diese Einstufung richtet sich gemäß § 267 HGB grundsätzlich danach, ob zwei von drei Größenkriterien (Schwellenwerte) – nämlich Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl – an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Dies führt dann jeweils zu einer „höheren“ Einstufung.
Bitte beachten Sie, dass die Hinterlegungen von Jahresabschlussunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften (nach EU-Richtlinie 2012/6/EU und MicroBilG) nicht Bestandteil dieser Datenbank sind. Diese können ab Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später beim Bundesanzeiger hinterlegt werden und stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
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