Über die Quelle
Die Datenbank enthält 12,7 Millionen Firmeninformationen aus der Zentralhandelsregister-Beilage des Bundesanzeigers aus dem Veröffentlichungszeitraum von 1986 - 2006, sowie die ab 2007 von den Bundesländern veröffentlichten Handelsregisterbekanntmachungen. Die Datensätze stammen aus den acht Rubriken: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Register anonymer und pseudonymer Werke, Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren, Güterregister und Verschiedenes.
1. Handelsregister:
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, das bedeutet, dass auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen vertraut werden darf. Es dient dem Schutz des Firmennamens, da sich jede neue Firma von den bereits in der Gemeinde bestehenden Firmen deutlich unterscheiden muss.
Ins Handelsregister eintragen werden Kaufleute und Handelsgesellschaften, d.h. alle Firmen mit den Rechtsformen: AG, e.K., EWIV, GmbH, KG, OHG, VVaG. Freiwillig eintragen können sich Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Als Kleingewerbetreibender werden solche Unternehmen bezeichnet, deren Gewerbebetrieb keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Das Handelsregister ist untergliedert in die Abteilungen A und B. Die Abteilung A enthält Personen und Personengesellschaften mit den Rechtsformen: e.K., OHG, KG und EWIV. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRA-Nummer vergeben. Einträgen in diese Abteilung ist zu entnehmen: Sitz und Rechtsform, Inhaber, bzw. Gesellschafter, bei der KG die Höhe der Kommanditeinlage, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma. Die Abteilung B enthält Kapitalgesellschaften mit den Rechtsformen: AG, GmbH und VVaG. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRB-Nummer vergeben. Einträge in dieser Abteilung enthalten Informationen über: Sitz, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens. Bei der AG werden auch die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstands eingetragen. Bei der GmbH wird die Höhe des Stammkapitals genannt sowie die Geschäftsführer. Auch im HRB werden daneben die Bestellung und die Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma registriert.
Sowohl HRA-, als auch HRB-Nummern werden von allen Amtsgerichten in Deutschland unabhängig vergeben. Die Nummern sind nur in Verbindung mit dem Amtsgericht eindeutig.
2. Partnerschaftsregister:
Hier werden alle Partnerschaftsgesellschaften (PartnG) eingetragen. Die Rechtsform steht nur den freien Berufen offen und setzt voraus, dass mindestens zwei natürliche Personen an der Firma beteiligt sind.
3. Genossenschaftsregister:
Beispiele für Genossenschaften sind: Vorschuss- und Kreditvereine oder Vereine zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Kennzeichen einer Genossenschaft, deren Mitglieder natürliche oder juristische Personen sein können, ist, dass diese durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Dieses bedeutet, dass die Genossenschaft als solche selbständig Rechte und Pflichten hat, sie kann z.B. Eigentum erwerben. Nach außen handelt für die Genossenschaft der Vorstand. Die Genossenschaft führt den Zusatz "e.G.". Die Mitgliederzahl muss mindestens 7 betragen.
4. Musterregister:
Im Musterregister werden Geschmacksmuster registriert. Seit dem 01.06.2004 werden Bekanntmachungen zu bestehenden Anmeldungen von typografischen Schriftzeichen mit Anmeldetag vor dem 1. Juli 1988 nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern im Geschmacksmusterblatt, das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegeben wird, veröffentlicht.
5. Register anonymer und pseudonymer Werke:
Hier werden die Eintragungen des beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Registers anonymer und pseudonymer Werke veröffentlicht.
6. Konkurse, Gesamtvollstreckungen, Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren:
Hier werden Meldungen über eröffnete Insolvenzverfahren veröffentlicht, nicht aber über Insolvenzanträge. Die Meldungen in der Datenbank beziehen sich ausschließlich auf die Insolvenz von Firmen. Sie enthalten in der Regel den Namen des Insolvenzverwalters, den Meldetermin als Insolvenzgläubiger, den Berichts- und den Prüfungstermin.
7. Güterregister:
Eine Eintragung erfolgt nur auf Antrag, wobei alle Tatsachen eintragungsfähig sind, die die Rechtsstellung der Ehegatten zu Dritten regeln. Es dient der Offenlegung güterrechtlicher Verhältnisse in der Ehe und entfaltet Schutzfunktion im Rechtsverkehr. Eingetragen werden können insbesondere Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Änderung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, Aufhebung oder Ausschließung der Zugewinngemeinschaft, Beschränkung oder Ausschließung der Schlüsselgewalt.
8. Verschiedenes:
Diese Rubrik enthält Meldungen, die z.B. auf die Verschmelzung zweier Vereine hinweisen, die Auswirkungen auf die Gläubiger der beteiligten Vereine haben können.
Für die Rubriken eins bis drei gibt es als Art der Eintragung die Neueintragung, die Veränderung, die Berichtigung und die Löschung. Neueintragungen enthalten jeweils alle für die Rechtsform zu erwartenden Informationen. Bei Veränderungen wird nur die jeweils veränderte Angabe genannt, z.B. der neue Firmensitz. Berichtigungen weisen auf die Korrektur fehlerhafter Eintragungen hin. Durch eine Löschung wird bekannt gegeben, dass eine Firma nicht mehr im Handelsregister geführt wird.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Tel: 0221/97668-0
Fax: 0221/97668-278
e-mail: service@bundesanzeiger.de
1. Handelsregister:
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, das bedeutet, dass auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen vertraut werden darf. Es dient dem Schutz des Firmennamens, da sich jede neue Firma von den bereits in der Gemeinde bestehenden Firmen deutlich unterscheiden muss.
Ins Handelsregister eintragen werden Kaufleute und Handelsgesellschaften, d.h. alle Firmen mit den Rechtsformen: AG, e.K., EWIV, GmbH, KG, OHG, VVaG. Freiwillig eintragen können sich Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Als Kleingewerbetreibender werden solche Unternehmen bezeichnet, deren Gewerbebetrieb keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Das Handelsregister ist untergliedert in die Abteilungen A und B. Die Abteilung A enthält Personen und Personengesellschaften mit den Rechtsformen: e.K., OHG, KG und EWIV. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRA-Nummer vergeben. Einträgen in diese Abteilung ist zu entnehmen: Sitz und Rechtsform, Inhaber, bzw. Gesellschafter, bei der KG die Höhe der Kommanditeinlage, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma. Die Abteilung B enthält Kapitalgesellschaften mit den Rechtsformen: AG, GmbH und VVaG. Für diese Unternehmen wird jeweils eine HRB-Nummer vergeben. Einträge in dieser Abteilung enthalten Informationen über: Sitz, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens. Bei der AG werden auch die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstands eingetragen. Bei der GmbH wird die Höhe des Stammkapitals genannt sowie die Geschäftsführer. Auch im HRB werden daneben die Bestellung und die Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma registriert.
Sowohl HRA-, als auch HRB-Nummern werden von allen Amtsgerichten in Deutschland unabhängig vergeben. Die Nummern sind nur in Verbindung mit dem Amtsgericht eindeutig.
2. Partnerschaftsregister:
Hier werden alle Partnerschaftsgesellschaften (PartnG) eingetragen. Die Rechtsform steht nur den freien Berufen offen und setzt voraus, dass mindestens zwei natürliche Personen an der Firma beteiligt sind.
3. Genossenschaftsregister:
Beispiele für Genossenschaften sind: Vorschuss- und Kreditvereine oder Vereine zum Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Kennzeichen einer Genossenschaft, deren Mitglieder natürliche oder juristische Personen sein können, ist, dass diese durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Dieses bedeutet, dass die Genossenschaft als solche selbständig Rechte und Pflichten hat, sie kann z.B. Eigentum erwerben. Nach außen handelt für die Genossenschaft der Vorstand. Die Genossenschaft führt den Zusatz "e.G.". Die Mitgliederzahl muss mindestens 7 betragen.
4. Musterregister:
Im Musterregister werden Geschmacksmuster registriert. Seit dem 01.06.2004 werden Bekanntmachungen zu bestehenden Anmeldungen von typografischen Schriftzeichen mit Anmeldetag vor dem 1. Juli 1988 nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern im Geschmacksmusterblatt, das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegeben wird, veröffentlicht.
5. Register anonymer und pseudonymer Werke:
Hier werden die Eintragungen des beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten Registers anonymer und pseudonymer Werke veröffentlicht.
6. Konkurse, Gesamtvollstreckungen, Vergleichsverfahren oder Insolvenzverfahren:
Hier werden Meldungen über eröffnete Insolvenzverfahren veröffentlicht, nicht aber über Insolvenzanträge. Die Meldungen in der Datenbank beziehen sich ausschließlich auf die Insolvenz von Firmen. Sie enthalten in der Regel den Namen des Insolvenzverwalters, den Meldetermin als Insolvenzgläubiger, den Berichts- und den Prüfungstermin.
7. Güterregister:
Eine Eintragung erfolgt nur auf Antrag, wobei alle Tatsachen eintragungsfähig sind, die die Rechtsstellung der Ehegatten zu Dritten regeln. Es dient der Offenlegung güterrechtlicher Verhältnisse in der Ehe und entfaltet Schutzfunktion im Rechtsverkehr. Eingetragen werden können insbesondere Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Änderung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, Aufhebung oder Ausschließung der Zugewinngemeinschaft, Beschränkung oder Ausschließung der Schlüsselgewalt.
8. Verschiedenes:
Diese Rubrik enthält Meldungen, die z.B. auf die Verschmelzung zweier Vereine hinweisen, die Auswirkungen auf die Gläubiger der beteiligten Vereine haben können.
Für die Rubriken eins bis drei gibt es als Art der Eintragung die Neueintragung, die Veränderung, die Berichtigung und die Löschung. Neueintragungen enthalten jeweils alle für die Rechtsform zu erwartenden Informationen. Bei Veränderungen wird nur die jeweils veränderte Angabe genannt, z.B. der neue Firmensitz. Berichtigungen weisen auf die Korrektur fehlerhafter Eintragungen hin. Durch eine Löschung wird bekannt gegeben, dass eine Firma nicht mehr im Handelsregister geführt wird.
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