Bei Eheleuten mit zwei Kindern, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, bedeutet das, dass der Ehepartner zur Hälfte und die beiden Kindern jeweils zu einem Viertel erben. In diesem Fall besteht eine Erbengemeinschaft. "Viele Leute wollen lieber, dass zunächst der Ehepartner erbt", sagt Frieser. Die einfachste Form eines Testaments ist dasprivatschriftliche Testament. Das kann jede Person eigenhändig verfassen. "Die Urkunde muss handgeschrieben und unterschrieben sein, damit das Testament wirksam ist", sagt Frieser. Wer ein privatschriftliches Testament anfertigt, sollte sich einen sicheren Ort zur Aufbewahrung überlegen, empfiehlt Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Gleichzeitig ist es wichtig, dass das Testament ...
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Klarheit für Hinterbliebene erschienen in Westfalen-Blatt am 30.09.2015, Länge 443 Wörter
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