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Belohnung vom Fiskus

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In ihrer Freizeit werden sie für andere aktiv - das ist für viele Menschen Alltag. Ob als Feuerwehrmann, Vorlesepatin oder Sporttrainer: Viele Frauen und Männer in Deutschland sind ehrenamtlich engagiert. Ganz umsonst ist ihr Einsatz aber nicht. Häufig bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Müssen solche Einnahmen bei der Steuererklärung angegeben werden? Nicht unbedingt. "Sofern ein Ehrenamtler nur Auslagen wie etwa Fahrtkosten oder Büromaterial erstattet bekommt, muss er nichts ans Finanzamt abführen", sagt Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). Anders ist es bei pauschalen Aufwandsentschädigungen. Sie sind nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die Grenze liegt bei der Übungsleiterpauschale bei ...

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Belohnung vom Fiskus erschienen in Westfalen-Blatt am 18.06.2015, Länge 445 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Belohnung vom Fiskus
Quelle: Westfalen-Blatt Online-Archiv
Datum: 18.06.2015
Wörter: 445
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Steuerzahler , Verein , Steuerarten , Arbeit und Sozialstaat
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