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Opfer ist nicht vernehmungsfähig

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Treffen die Anklagevorwürfe von Staatsanwältin Dr. Christiane Holzmann zu, dann gingen die beiden spielsüchtigen Täter - der 31-Jährige aus Vlotho und der 46-Jährige aus Herford - sowie ihr drogensüchtiger Herforder Komplize (38) bei der Tat mit größter Brutalität vor. Nachdem die Kriminellen den Inhaber des Spielcenters am 15. Februar dieses Jahres gegen 10 Uhr zunächst beim Vornamen gerufen und so an die Tür gelockt hatten, schlug einer der Räuber dem Opfer seine Hände ins Gesicht. Der Mann taumelte in das Innere seiner Spielhalle zurück, stieß gegen einen Automaten und stürzte zu Boden. Der 46-jährige Täter soll sich auf den Inhaber ...

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Opfer ist nicht vernehmungsfähig erschienen in Westfalen-Blatt am 18.04.2015, Länge 455 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Opfer ist nicht vernehmungsfähig
Quelle: Westfalen-Blatt Online-Archiv
Datum: 18.04.2015
Wörter: 455
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Prozess , Raub
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