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Auf der sicheren Seite beim Privatverkauf Tipps für Käufer und Verkäufer
Trierischer Volksfreund
Von Jessica Becker Berlin Die Floskel "Nach aktuellem EU-Recht muss ich darauf hinweisen: Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rücknahme oder keinen Umtausch gewährt werden kann" ist häufig bei Auktionen auf der Verkaufsplattform Ebay zu lesen. Damit wollen sich Verkäufer vor unzufriedenen Kunden schützen. Doch diese Formulierung ist laut der Stiftung Warentest wirkungslos. "Bei Privatverkäufen sind abweichende Vereinbarungen zur Haftung zulässig", berichtet die Stiftung. Wer etwas verkauft, könne die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Es müsse Kunden deutlich werden, dass die Gewährleistung wegen anderer Vereinbarungen entfällt und nicht wegen gesetzlicher Regelungen. Wenn der private Händler in der Beschreibung des Artikels ...Metainformationen
Beitrag: | Auf der sicheren Seite beim Privatverkauf Tipps für Käufer und Verkäufer |
Quelle: | Trierischer Volksfreund Online-Archiv |
Datum: | 30.03.2021 |
Wörter: | 543 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Vertragsrecht , Warentest , Werbung und Marketing , Stiftung |
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