Sächsische Zeitung vom 21.04.2016 / BIS Bischofswerda Lokales
Großharthau
Vereine suchen Nachwuchs und umwerben dabei vor allem Kinder und Jugendliche. Wie aber steht es um deren Mitspracherecht? Erst mit 18 ist man voll geschäftsfähig. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen trotzdem angemessen zu vertreten, können Vereine in ihren Satzungen eine Altersgrenze festlegen, ab der Kinder und Jugendliche abstimmen dürfen, oder aber Eltern ein Stimmrecht einräumen, das diese stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder wahrnehmen. Die Großharthauer Hunde- und Pferdeschule wählte bisher den zweiten Weg. "25 Jahre sind wir damit gut gefahren. Es gab nie Probleme", sagt ein Vereinsmitglied, das seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Doch nun ...
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Streit um Stimmrecht für Kinder im Verein erschienen in Sächsische Zeitung am 21.04.2016, Länge 643 Wörter
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