Die Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) gilt ab sofort auch für Behörden und öffentliche Stellen. Das betrifft Finanzämter und Führerscheinstellen, Rathäuser und Jobcenter. Für die Bürger heißt das: Sie werden viel lesen müssen. Bei jedem Amtsgang und bei jedem Antrag im Internet werden sie darüber aufgeklärt, was mit ihren Daten geschieht und wie lange sie gespeichert werden. Und Informationen sammeln die Behörden reichlich. "Im gesamten Verwaltungsleben ist man auf personenbezogene Daten angewiesen", erklärt Alexander Kozel, zuständiger Referent beim baden-württembergischen Städtetag. "Egal ob bei Abfallgebühren, der Übernahme von Bankkonten, Kindergartenanmeldungen oder Eintragungen auf dem Standesamt: Es gibt keinen Kontakt zwischen Verwaltung und Bürgern, der ...
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Eine "Aufklärungsflut" erwartet den Bürger erschienen in Schwäbische Zeitung am 25.05.2018, Länge 573 Wörter
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