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Das Unternehmen KLH Selck setzte letzte Hoffnungen vergeblich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts nach P+S-Werftpleite

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Rostock Ein Zulieferer der seit 2012 insolventen P+S-Werften in Stralsund hat keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock wies gestern eine entsprechende Klage des Zulieferers KLH Selck aus Bad Doberan ab. Die Firma hatte einen Schaden von rund einer Million Euro geltend gemacht. Den Betrag war ihr die Werft für erbrachte Leistungen schuldig geblieben. Der Schaden hätte angeblich verhindert werden können, wenn das Schweriner Wirtschaftsministerium darüber informiert hätte, dass die Übernahme einer Bürgschaft über 152 Millionen Euro auch zurückgezogen werden kann. Laut der Entscheidung des OLG hatte das Land keine solche Aufklärungspflicht. Die KLH Selck ...

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Das Unternehmen KLH Selck setzte letzte Hoffnungen vergeblich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts nach P+S-Werftpleite erschienen in Schweriner Volkszeitung am 15.05.2018, Länge 434 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Das Unternehmen KLH Selck setzte letzte Hoffnungen vergeblich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts nach P+S-Werftpleite
Quelle: Schweriner Volkszeitung Online-Archiv
Datum: 15.05.2018
Wörter: 434
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Schlagwörter: Konjunktur , Schadensersatz , Wirtschaftspolitik , Subvention
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