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Arbeit im Wintersportgebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen
Schweriner Volkszeitung vom 21.10.2017 / Job & Karriere
Ohne Saisonkräfte könnten viele Wintersportorte den Besucheransturm gar nicht bewältigen. Wer eine Affinität zu Abfahrt und Après-Ski hat, kann mit einem Job dort gutes Geld verdienen. Doch welche Regeln gelten dabei? Status "Das ist ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis′, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Saisonkräfte sind vor dem Gesetz also reguläre Arbeitnehmer - mit den gleichen Rechten und Pflichten rund um Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub zum Beispiel. Auch ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber ausstellen. Arbeitsvertrag Dauert die Tätigkeit länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen - oder wenigstens ein Dokument mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dazu ...Metainformationen
Beitrag: | Arbeit im Wintersportgebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen |
Quelle: | Schweriner Volkszeitung Online-Archiv |
Ressort: | Job & Karriere |
Datum: | 21.10.2017 |
Wörter: | 319 |
Preis: | 2,30 € |
Schlagwörter: | Tarifpolitik , Arbeitsmarkt , Arbeitsrecht , Ausländer |
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