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Arbeit im Wintersportgebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen

Schweriner Volkszeitung vom 21.10.2017 / Job & Karriere

Ohne Saisonkräfte könnten viele Wintersportorte den Besucheransturm gar nicht bewältigen. Wer eine Affinität zu Abfahrt und Après-Ski hat, kann mit einem Job dort gutes Geld verdienen. Doch welche Regeln gelten dabei? Status "Das ist ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis′, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Saisonkräfte sind vor dem Gesetz also reguläre Arbeitnehmer - mit den gleichen Rechten und Pflichten rund um Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub zum Beispiel. Auch ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber ausstellen. Arbeitsvertrag Dauert die Tätigkeit länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen - oder wenigstens ein Dokument mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dazu ...

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Arbeit im Wintersportgebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen erschienen in Schweriner Volkszeitung am 21.10.2017, Länge 319 Wörter


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Preis (brutto): 2,30 €

Metainformationen

Beitrag: Arbeit im Wintersportgebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen
Quelle: Schweriner Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Job & Karriere
Datum: 21.10.2017
Wörter: 319
Preis: 2,30 €
Schlagwörter: Tarifpolitik , Arbeitsmarkt , Arbeitsrecht , Ausländer
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