Passauer Neue Presse vom 14.05.2020 / Lokales Pfarrkirchen
PfarrkirchenSeit Anfang März haben rund 750 000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele von ihnen nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Die Agentur für Arbeit hat daher Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit zusammengestellt. Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Ist dies der ...
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Abgerechnet wird nachträglich erschienen in Passauer Neue Presse am 14.05.2020, Länge 543 Wörter
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