Monika Hillemacher Ein Balkon macht Freude - doch wehe, wenn der Putz von der Brüstung bröckelt oder die Fliesen kaputt sind. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) geht es dann häufig darum, wer den Schaden beheben und bezahlen muss. Nach den Fenstern sind die Balkone der größte Zankapfel in Eigentümergemeinschaften. Dabei sollte von Rechts wegen die Lage klar sein. "Alle tragenden Teile sind Gemeinschaftseigentum und damit Sache der WEG. Der Balkonraum an sich ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers", sagt Hausverwalter Martin Metzger aus Rosenheim und Vorstandsmitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI). Zu den tragenden Teilen gehört, was die Sicherheit und Gestaltung des Hauses betrifft, a ...
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Zankapfel Balkon erschienen in Passauer Neue Presse am 01.08.2018, Länge 469 Wörter
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