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Wenn die Garagenpacht steigt

Norddeutsche Neueste Nachrichten vom 17.10.2019 / Blickpunkt

Im Jahr 2022 soll ja die sogenannte Investitionsschutzfrist für Datschen auslaufen. Enden damit automatisch alle Verträge, und gibt es noch Entschädigungen? Unsere Datsche steht im Außenbereich. Es besteht kein Baurecht. Richtig ist, dass mit dem 3. Oktober 2022 die gesetzlich festgelegte Investitionsschutzfrist für Datschen endet. Die Verträge laufen aber dennoch weiter, bis sie von einer Seite gekündigt oder einvernehmlich beendet werden. Auch nach dem 3. Oktober 2022 besteht grundsätzlich noch ein Entschädigungsanspruch, wenn der Verkehrswert des Grundstücks durch die Bauten erhöht wurde. Das ist meist dann der Fall, wenn der Grundstückseigentümer nach Vertragsende Eigentümer auch der Datsche wird und diese ...

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Wenn die Garagenpacht steigt erschienen in Norddeutsche Neueste Nachrichten am 17.10.2019, Länge 1243 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Wenn die Garagenpacht steigt
Quelle: Norddeutsche Neueste Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Blickpunkt
Datum: 17.10.2019
Wörter: 1243
Preis: 3,42 €
Schlagwörter: Eigentumsrecht , Schadensersatz , Baurecht , Deutsche Demokratische Republik DDR
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