Ein Job im Wintersport-Gebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen
Nordkurier vom 07.10.2017 / Nordkurier am Wochenende
Status: " Das ist ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis" , erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln. Saisonkräfte sind vor dem Gesetz also reguläre Arbeitnehmer - mit den gleichen Rechten und Pflichten rund um Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub zum Beispiel. Auch ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber ausstellen. Arbeitsvertrag: Dauert die Tätigkeit länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen - oder wenigstens ein Dokument mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören zum Beispiel Anfang und Ende des Arbeitsverhältnisses, die Aufgaben sowie die Höhe und Zusammensetzung des Entgelts, erklärt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung beim DGB ...
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Ein Job im Wintersport-Gebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen erschienen in Nordkurier am 07.10.2017, Länge 350 Wörter
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Ein Job im Wintersport-Gebiet: Was Saisonkräfte wissen müssen