Augsburg/Bielefeld. Schon im Inserat hieß es, die Wohnung gehe "nur an Deutsche" - das kommt einen bayerischen Vermieter jetzt teuer zu stehen. Das Amtsgericht Augsburg verurteilt ihn wegen der diskriminierenden Anzeige zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Solche aufsehenerregenden Fälle gibt es in OWL nicht, da sind sich Mieter und Vermieter einig. Doch gerade für Mieter ist das ein Problem - denn in den meisten Fällen können sie Diskriminierung überhaupt nicht nachweisen. "Gerade von Wohnungssuchenden mit Migrationshintergrund und alleinerziehenden Müttern hören wir regelmäßig, dass sie vermuten, wiederholt aufgrund ihrer Person abgelehnt worden zu sein", sagt Ralf Brodda. Er ist ...
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Rassismus am Wohnungsmarkt erschienen in Neue Westfälische am 11.12.2019, Länge 485 Wörter
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