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Juristen für Straffreiheit bei Flucht nach Blechschäden

Neue Westfälische vom 23.01.2018 / Politik

Von Matthias Bungeroth Bielefeld. Wer sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar - selbst, wenn es nur einen kleinen Kratzer gegeben hat. Es drohen Gefängnis, Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. " Das ist ein Unding" , sagt Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein (DAV). " Wir befürworten eine komplette Revision dieses Paragrafen." Das im Volksmund Unfall- oder Fahrerflucht genannte Delikt ist ein großes Thema beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der ab morgen in Goslar über die Bühne geht. Auch andere wichtige Organisationen wie der ADAC fordern ein grundlegendes Überdenken des ...

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Juristen für Straffreiheit bei Flucht nach Blechschäden erschienen in Neue Westfälische am 23.01.2018, Länge 361 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Juristen für Straffreiheit bei Flucht nach Blechschäden
Quelle: Neue Westfälische Online-Archiv
Ressort: Politik
Datum: 23.01.2018
Wörter: 361
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Rechtspolitik , Kriminalität , Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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