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Juristen für Straffreiheit bei Flucht nach Blechschäden
Neue Westfälische vom 23.01.2018 / Politik
Von Matthias Bungeroth Bielefeld. Wer sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar - selbst, wenn es nur einen kleinen Kratzer gegeben hat. Es drohen Gefängnis, Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. " Das ist ein Unding" , sagt Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein (DAV). " Wir befürworten eine komplette Revision dieses Paragrafen." Das im Volksmund Unfall- oder Fahrerflucht genannte Delikt ist ein großes Thema beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der ab morgen in Goslar über die Bühne geht. Auch andere wichtige Organisationen wie der ADAC fordern ein grundlegendes Überdenken des ...Metainformationen
Beitrag: | Juristen für Straffreiheit bei Flucht nach Blechschäden |
Quelle: | Neue Westfälische Online-Archiv |
Ressort: | Politik |
Datum: | 23.01.2018 |
Wörter: | 361 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Rechtspolitik , Kriminalität , Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland |
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