Münster (lnw). Eine Kommune kann nicht dazu verpflichtet werden, öffentliche kostenlose Toiletten auf ihrem Stadtgebiet aufzustellen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Münster hingewiesen. Ein unter krankhaftem Harndrang leidender Essener wollte die Revierstadt zum Aufstellen eines Klos oder übergangsweise einer mobilen Toilette verpflichten und deshalb auch vor Gericht ziehen. Der Mann konnte die Kosten für die juristischen Schritte vor Gericht aber nicht selbst tragen und beantragte deshalb am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe. Das Gericht in der ersten Instanz lehnte das ab. Das OVG sah das genauso. Prozesskostenhilfe sei nur möglich, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Laut den obersten Verwaltungsrichtern aber fehle ...
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OVG: Kein Anspruch auf öffentliches Klo erschienen in Neue Westfälische am 28.12.2017, Länge 203 Wörter
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