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OVG: Kein Anspruch auf öffentliches Klo

Neue Westfälische vom 28.12.2017 / Politik

Münster (lnw). Eine Kommune kann nicht dazu verpflichtet werden, öffentliche kostenlose Toiletten auf ihrem Stadtgebiet aufzustellen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Münster hingewiesen. Ein unter krankhaftem Harndrang leidender Essener wollte die Revierstadt zum Aufstellen eines Klos oder übergangsweise einer mobilen Toilette verpflichten und deshalb auch vor Gericht ziehen. Der Mann konnte die Kosten für die juristischen Schritte vor Gericht aber nicht selbst tragen und beantragte deshalb am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe. Das Gericht in der ersten Instanz lehnte das ab. Das OVG sah das genauso. Prozesskostenhilfe sei nur möglich, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Laut den obersten Verwaltungsrichtern aber fehle ...

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OVG: Kein Anspruch auf öffentliches Klo erschienen in Neue Westfälische am 28.12.2017, Länge 203 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: OVG: Kein Anspruch auf öffentliches Klo
Quelle: Neue Westfälische Online-Archiv
Ressort: Politik
Datum: 28.12.2017
Wörter: 203
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Öffentlicher Haushalt , Prozess , Rechtsgebiet , Gericht
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