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"Mietet von den Bußgeldern Hotelzimmer für Obdachlose an!"

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Corona-Regeln ab Karfreitag Ohne triftigen Grund sollte man in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nicht draußen sein. Das Bußgeld liegt mindestens bei 150 Euro. Bis dahin ist alles okay und vielleicht auch nachvollziehbar. Geradezu zynisch ist allerdings der Zusatz, dass Obdachlose davon ausgenommen sind. Sonst wäre die Stadt ja auch in der Zwangssituation, ihnen entsprechenden Raum anbieten zu müssen. Wie wäre es mit der konstruktiven und durchaus ernst gemeinten Idee, dass die oben erwähnten Bußgelder dazu genutzt werden, Hotelzimmer für Obdachlose anzumieten?Dr. Jens Ade Wie die MOPO berichtet, sollen alle, die eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen, einen tagesaktuellen ...

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"Mietet von den Bußgeldern Hotelzimmer für Obdachlose an!" erschienen in Hamburger Morgenpost am 03.04.2021, Länge 902 Wörter


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Beitrag: "Mietet von den Bußgeldern Hotelzimmer für Obdachlose an!"
Quelle: Hamburger Morgenpost Online-Archiv
Datum: 03.04.2021
Wörter: 902
Preis: 2,46 €
Schlagwörter: Krankheit , Umweltschutz , Zivilschutz , Welt (Internationales)
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