RHEINHESSEN. Ein extremer Ansatz oder viel zu lange Haare: Während der Corona-Pandemie sind Friseure und sogenannte "Corona-Frisuren" immer wieder ein Thema. Durch die am Wochenende in Kraft getretene Bundesnotbremse sind Friseursalons zwar nicht von einer erneuten Schließung betroffen, jedoch haben sich die Corona-Auflagen auch dort verschärft. Wer einen Friseur-Termin wahrnehmen möchte, muss einen negativen Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen. Laut dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium kann die Testpflicht durch einen Schnelltest oder einen Selbsttest erfüllt werden. "Im Fall der Testung durch einen Schnelltest darf der Test nicht älter als 24 Stunden und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle ...
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"Spaß an der Arbeit verloren" erschienen in Allgemeine Zeitung Mainz am 29.04.2021, Länge 657 Wörter
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