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Hohe Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch

Allgemeine Zeitung Mainz vom 14.04.2021 / Lokales

BAD KREUZNACH. Für zusammengerechnet acht Jahre und zwei Monate muss ein 37-jähriger Schaustellergehilfe aus Planig hinter Gitter - und auch dann wird er wohl nicht herauskommen, denn die Große 5. Strafkammer als Jugendschutzgericht hat für den Mann die Sicherheitsverwahrung angeordnet. Die Länge dieser Sicherheitsverwahrung hänge davon ab, so der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat, wie sich therapeutische Maßnahmen gestalten. Wenn die nicht erfolgreich seien, so heiße das: Sicherheitsverwahrung notfalls bis zum Lebensende. Dem Mann werden sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Dutzenden Fällen sowie die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Fotos und Videos vorgeworfen. Mehrere Opfer seien schwer getroffen worden, so ...

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Hohe Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch erschienen in Allgemeine Zeitung Mainz am 14.04.2021, Länge 493 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Hohe Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz Online-Archiv
Ressort: Lokales
Datum: 14.04.2021
Wörter: 493
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Prozess , Rechtsgebiet , Sexualstraftat
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