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Nur aus triftigem Grund vor die Tür

Allgemeine Zeitung Mainz vom 01.04.2021 / Lokales

MAINZ. Ab diesem Donnerstag gilt in Mainz eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages ist das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft also nicht erlaubt. Außer es liegen triftige Gründe vor. Die Sicherheitsbehörden um städtisches Ordnungsamt und Polizei kontrollieren die Einhaltung der Ausgangssperre. "Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen, teils in Kooperation mit der Polizei", erklärt Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle. Aktuell fänden noch detaillierte Absprachen statt. "Alle Einsätze erfolgen stets in Abhängigkeit von den personellen Ressourcen und der jeweiligen Auftragslage in anderen Zuständigkeitsbereichen", so Peterhanwahr. Die Kontrollen des fließenden Verkehrs, also das Anhalten von Fahrzeugen, die nach ...

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Nur aus triftigem Grund vor die Tür erschienen in Allgemeine Zeitung Mainz am 01.04.2021, Länge 675 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Nur aus triftigem Grund vor die Tür
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz Online-Archiv
Ressort: Lokales
Datum: 01.04.2021
Wörter: 675
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Medizin , Zivilschutz , Stadt
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