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Nur medizinische Behandlungen erlaubt

Allgemeine Zeitung Mainz vom 15.01.2021 / Lokales

ALZEY. Kürzlich berichtete die Friseur-Innung von Kunden, die ihren Friseuren horrende Summen bieten, wenn sie sich über das aktuelle Beschäftigungsverbot hinwegsetzen. Und da momentan ja auch nicht gecremt, geschminkt, gezupft, geschnitten oder lackiert wird, stellt sich nun die Frage: Bekommen auch Nagelstudios oder Kosmetiker in Alzey derlei "unmoralische Angebote"? Lediglich medizinische Behandlungen sind ja gestattet. Für diejenigen, für die kosmetische Behandlungen aber regelmäßig im Terminkalender stehen, dürfte der Verzicht schwer wiegen. "So gut wie gar nicht", beantwortet Doris Pfeiffer, die ein eigenes Naturkosmetikstudio betreibt, die Frage nach den "unmoralischen Angeboten". Sie bietet medizinische Fußpflege an und darf für diese Art ...

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Nur medizinische Behandlungen erlaubt erschienen in Allgemeine Zeitung Mainz am 15.01.2021, Länge 438 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Nur medizinische Behandlungen erlaubt
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz Online-Archiv
Ressort: Lokales
Datum: 15.01.2021
Wörter: 438
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Krankheit , Kunde , Zivilschutz , Dienstleistung
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