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Listenstreit: Verfassungsrichter lassen mehr AfD-Bewerber zur Landtagswahl zu

Leipziger Volkszeitung vom 26.07.2019 / Titelseite

Die sächsische AfD darf voraussichtlich mit 30 statt der bisher zugelassenen 18 Bewerber zur Landtagswahl am 1. September antreten. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat gestern Abend entschieden, dass die vom Wahlausschuss am 5. Juli vorgenommene Streichung von zwölf Bewerbern von der Landesliste rechtswidrig war. Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in einem Einzelwahlverfahren bestimmt, danach wählte die AfD aus Zeitgründen im Block. Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung ist für den 16. August angesetzt. Der Landeswahlausschuss hatte ...

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Listenstreit: Verfassungsrichter lassen mehr AfD-Bewerber zur Landtagswahl zu erschienen in Leipziger Volkszeitung am 26.07.2019, Länge 422 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Listenstreit: Verfassungsrichter lassen mehr AfD-Bewerber zur Landtagswahl zu
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Titelseite
Datum: 26.07.2019
Wörter: 422
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Wahlkampf , Personalrekrutierung , Wahlrecht , Verfassung
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