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Töten von Küken bleibt vorerst erlaubt

Leipziger Volkszeitung vom 14.06.2019 / POLITIK

In der Geflügelwirtschaft gibt es spezielle Hühnerrassen: Die Masthühner setzen besonders gut Fleisch an, hier werden sowohl Hennen als auch Gockel genutzt. Dagegen dreht sich bei Legehühnern alles um die Hennen, weil die Hähne keine Eier legen können und auch zu wenig an Fleisch zulegen. In den Brütereien für Legehennen werden daher die männlichen Küken nach dem Schlüpfen sofort aussortiert und getötet. Jährlich werden so rund 45 Millionen Küken mit Kohlendioxid erstickt oder geschreddert. In Nordrhein-Westfalen verbot 2013 der damalige Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) den dortigen Brütereien das Kükentöten, weil es gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Dort heißt es: " Niemand ...

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Töten von Küken bleibt vorerst erlaubt erschienen in Leipziger Volkszeitung am 14.06.2019, Länge 427 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Töten von Küken bleibt vorerst erlaubt
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: POLITIK
Datum: 14.06.2019
Wörter: 427
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Tier , Agrarwirtschaft , Lebensmittel , Kriminalität und Recht
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