Leipziger Volkszeitung vom 10.10.2017 / Menschen und Märkte
Tagelang ging auf einigen Bahnstrecken nach dem Sturm "Xavier" gar nichts. Weil Bäume auf die Oberleitungen und auf die Strecke gekracht waren, konnten Züge nicht oder nur eingeschränkt fahren. Auch wenn die meisten Strecken mittlerweile wieder freigegeben sind, kommt es immer noch zu teils heftigen Verspätungen. Welche Rechte betroffene Fahrgäste haben, regelt das Fahrgastrechtegesetz. Ein Überblick: Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug ausfällt? Fahrgäste können sich den kompletten Ticketpreis zurückerstatten lassen. Zur einfachen Abwicklung gibt es ein sogenanntes Fahrgastrechteformular am Schalter der Deutschen Bahn und auf der Internetseite www.bahn.de zum Ausdrucken (Suchbegriff: Fahrgastrechteformular). Das ausgefüllte Formular müssen ...
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Diese Rechte haben Bahnreisende erschienen in Leipziger Volkszeitung am 10.10.2017, Länge 519 Wörter
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