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Testament schreiben - geht auch mit links

Leipziger Volkszeitung vom 09.10.2017 / Warenwelt

Ein handschriftliches Testament kann auch dann gelten, wenn der Erblasser es nicht mit der gewohnten Hand verfasst hat. Entscheidend ist, ob es glaubhaft ist, dass das Schriftstück tatsächlich vom Erblasser geschrieben wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 2 Wx 149/17). Das Schriftbild muss dabei nicht notwendigerweise unregelmäßig sein. Denn es gibt Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. In dem vorliegenden Fall ging es um den Nachlass eines Mannes, der kurz vor seinem Tod aufgrund von Lungenkrebs an Lähmungen im rechten Arm litt. Dem Nachlassgericht wurden zwei als Testament überschriebene ...

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Testament schreiben - geht auch mit links erschienen in Leipziger Volkszeitung am 09.10.2017, Länge 317 Wörter


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Preis (brutto): 2,14 €

Metainformationen

Beitrag: Testament schreiben - geht auch mit links
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Warenwelt
Datum: 09.10.2017
Wörter: 317
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Erbrecht , Medizin , Behinderter , Schriftsteller
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