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Typische Gesetzesverstöße von Fernseh-Ermittlern

Leipziger Volkszeitung vom 24.06.2017 / Blickpunkt

Gerichtsmedizin: Oft steht ein Gerichtsmediziner einsam in seinem blau ausgeleuchteten Keller und untersucht eine Leiche. In Paragraf 87 der Strafprozessordnung heißt es jedoch: "Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen." Spurensicherung: Kaum je trägt ein "Tatort"-Kommissar an einem Leichenfundort Schutzkleidung. Das ist jedoch Vorschrift, um selbst keine Spuren zu hinterlassen. Die offenen langen Haare und der Wollmantel von Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler), die da munter durch die Rabatten trampelt, wären ungünstig. Befragungen: Kinder zu befragen ist grundsätzlich nur in Anwesenheit der Eltern oder eines Vormunds erlaubt. "Tatort"-Ermittler dagegen lassen Kinder schon mal mit dem Blaulicht spielen und fragen sie nebenbei ...

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Typische Gesetzesverstöße von Fernseh-Ermittlern erschienen in Leipziger Volkszeitung am 24.06.2017, Länge 226 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Typische Gesetzesverstöße von Fernseh-Ermittlern
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Blickpunkt
Datum: 24.06.2017
Wörter: 226
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Mord , Fernsehkritik , Bundesrepublik Deutschland
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