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Typische Gesetzesverstöße von Fernseh-Ermittlern
Leipziger Volkszeitung vom 24.06.2017 / Blickpunkt
Gerichtsmedizin: Oft steht ein Gerichtsmediziner einsam in seinem blau ausgeleuchteten Keller und untersucht eine Leiche. In Paragraf 87 der Strafprozessordnung heißt es jedoch: "Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen." Spurensicherung: Kaum je trägt ein "Tatort"-Kommissar an einem Leichenfundort Schutzkleidung. Das ist jedoch Vorschrift, um selbst keine Spuren zu hinterlassen. Die offenen langen Haare und der Wollmantel von Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler), die da munter durch die Rabatten trampelt, wären ungünstig. Befragungen: Kinder zu befragen ist grundsätzlich nur in Anwesenheit der Eltern oder eines Vormunds erlaubt. "Tatort"-Ermittler dagegen lassen Kinder schon mal mit dem Blaulicht spielen und fragen sie nebenbei ...Metainformationen
Beitrag: | Typische Gesetzesverstöße von Fernseh-Ermittlern |
Quelle: | Leipziger Volkszeitung Online-Archiv |
Ressort: | Blickpunkt |
Datum: | 24.06.2017 |
Wörter: | 226 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Mord , Fernsehkritik , Bundesrepublik Deutschland |
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