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Umweltamt: "Ausnahmeantrag gegenstandslos"

Leipziger Volkszeitung vom 04.03.2017 / LEIPZIG

In einer Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz weist die Behörde jede Verantwortung für die Situation der Kelterei Bunge zurück. So heißt es in einem Schreiben, das unter der Woche auf Anfrage erging, unter anderem: "Nicht die Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, ließ im Februar 2016 den Dampfkessel der Firma Bunge stilllegen. Vielmehr entfernte die Firma selbst den Kessel wegen Aufgabe des Firmensitzes in der Stötteritzer Landstraße 77 und zog in den Wiesenblumenweg 34 um. Zum Zeitpunkt des Umzugs lief im Amt für Umweltschutz ein Antragsverfahren auf Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb des alten Dampfkessels. Die Behörde prüfte in diesem Zusammenhang, ob trotz ...

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Umweltamt: "Ausnahmeantrag gegenstandslos" erschienen in Leipziger Volkszeitung am 04.03.2017, Länge 290 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Umweltamt: "Ausnahmeantrag gegenstandslos"
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: LEIPZIG
Datum: 04.03.2017
Wörter: 290
Preis: 2,14 €

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