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BGH-Urteil: Wer bei Ebay eine Auktion vorzeitig abbricht, muss mit Konsequenzen rechnen

Leipziger Volkszeitung vom 13.11.2014 / Politik

Schadenersatz statt Schnäppchen Von Dirk Schmaler Eine Auktion ist immer ein Wagnis. Wer bei Ebay etwas verkauft, hat die Chance auf ein gutes Geschäft. Manche Bieter gehen im Eifer der Gefechts derart an die preisliche Schmerzgrenze, dass sie für gebrauchte Billy-Regale, H&M-Pullover oder andere eh schon günstige Produkte am Ende mehr bezahlen als im Geschäft. Was aber, wenn das Angebot nicht auf derart reges Interesse stößt? Viele Anbieter von spritfressenden Gebrauchtwagen, alten Stereoanlagen oder aus der Mode geratenem Schmuck würden ihre schleppend laufenden Ebay-Auktionen wohl gern vorzeitig wieder aus dem Programm nehmen. Doch das ist nicht zulässig. Sobald ein ...

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BGH-Urteil: Wer bei Ebay eine Auktion vorzeitig abbricht, muss mit Konsequenzen rechnen erschienen in Leipziger Volkszeitung am 13.11.2014, Länge 343 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: BGH-Urteil: Wer bei Ebay eine Auktion vorzeitig abbricht, muss mit Konsequenzen rechnen
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Politik
Datum: 13.11.2014
Wörter: 343
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Handelsrecht , Kraftfahrzeug , Urheberrecht , E-Commerce
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