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Bautzener Oberverwaltungsrichter erklären Erhebung der Abwasserbeiträge in Ostelbien für unwirksam
Leipziger Volkszeitung vom 27.06.2014 / Delitzsch-Eilenburg
Zweckverband unterliegt vor Gericht Von Christian Wendt Ostelbien/Bautzen. Die Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Zweckverband Beilrode-Arzberg ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kam am Montag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Begründung der Richter: Die im Jahre 2006 erlassene Abwassersatzung des Verbands ist in ihrem die Erhebung der Abwasserbeiträge betreffenden Teil unwirksam. Und weiter heißt es in der Pressemitteilung: Die der Abwassersatzung zugrunde liegende Kalkulation der Abwasserbeiträge (Globalberechnung) berücksichtigt nicht hinreichend die neue Fassung des Sächsischen Kommunal---abgabengesetzes. Dieses schreibt seit dem 23. Mai 2004 eine Kontrollrechnung zur Bestimmung des angemessenen Beitragssatzes vor, der in der Satzung höchstens festgesetzt werden darf. Dem wird ...Metainformationen
Beitrag: | Bautzener Oberverwaltungsrichter erklären Erhebung der Abwasserbeiträge in Ostelbien für unwirksam |
Quelle: | Leipziger Volkszeitung Online-Archiv |
Ressort: | Delitzsch-Eilenburg |
Datum: | 27.06.2014 |
Wörter: | 486 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Bundesrepublik Deutschland |
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