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Bautzener Oberverwaltungsrichter erklären Erhebung der Abwasserbeiträge in Ostelbien für unwirksam

Leipziger Volkszeitung vom 27.06.2014 / Delitzsch-Eilenburg

Zweckverband unterliegt vor Gericht Von Christian Wendt Ostelbien/Bautzen. Die Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Zweckverband Beilrode-Arzberg ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kam am Montag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Begründung der Richter: Die im Jahre 2006 erlassene Abwassersatzung des Verbands ist in ihrem die Erhebung der Abwasserbeiträge betreffenden Teil unwirksam. Und weiter heißt es in der Pressemitteilung: Die der Abwassersatzung zugrunde liegende Kalkulation der Abwasserbeiträge (Globalberechnung) berücksichtigt nicht hinreichend die neue Fassung des Sächsischen Kommunal---abgabengesetzes. Dieses schreibt seit dem 23. Mai 2004 eine Kontrollrechnung zur Bestimmung des angemessenen Beitragssatzes vor, der in der Satzung höchstens festgesetzt werden darf. Dem wird ...

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Bautzener Oberverwaltungsrichter erklären Erhebung der Abwasserbeiträge in Ostelbien für unwirksam erschienen in Leipziger Volkszeitung am 27.06.2014, Länge 486 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Bautzener Oberverwaltungsrichter erklären Erhebung der Abwasserbeiträge in Ostelbien für unwirksam
Quelle: Leipziger Volkszeitung Online-Archiv
Ressort: Delitzsch-Eilenburg
Datum: 27.06.2014
Wörter: 486
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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