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Wenn die Organe klagen

Lampertheimer Zeitung vom 28.04.2021 / Lokales

HEPPENHEIM. 2017 hat der Rauswurf einer Heppenheimer Stadtverordneten aus einem Ausschuss durch den Vorsitzenden für Aufregung gesorgt. Das juristische Nachspiel dauert bis heute an, auch vor Gericht hat man sich mittlerweile getroffen. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Ein langwieriges Verfahren, das nicht wenige Kosten verursachen dürfte. Man kann, rechnet man Anwalts- und Gerichtskosten beider Seiten zusammen, von einem Betrag ausgehen, der deutlich über 10 000 Euro beträgt. Wer steht am Ende dafür gerade? Wer zahlt also die Kosten, wenn beispielsweise ein Stadtverordneter gegen ein Gremium einer Kommune oder gegen einen Vertreter der Kommune klagt? Automatisch derjenige, der verliert, so ...

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Wenn die Organe klagen erschienen in Lampertheimer Zeitung am 28.04.2021, Länge 693 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Wenn die Organe klagen
Quelle: Lampertheimer Zeitung Online-Archiv
Ressort: Lokales
Datum: 28.04.2021
Wörter: 693
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Rechtspolitik , Schadensersatz , Arbeit und Sozialstaat , Bundesrepublik Deutschland
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