OFFENBURG. Die Entwaffnung der Polizisten, die Flucht mit deren Waffen, die Tage verborgen im Wald - all das sei nur passiert, weil er nicht wieder ins Gefängnis habe gehen wollen. Das hatte Yves R. - bekannt geworden als "Waldläufer von Oppenau" - im Verfahren gegen ihn ausgesagt. Nun muss er wohl doch erneut eine Haftstrafe antreten: Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren - unter anderem wegen Geiselnahme. Die Verteidigung kündigte jedoch unmittelbar nach dem Urteil Revision an. Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2020 im Wald nahe dem Schwarzwald-Städtchen Oppenau ...
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Drei Jahre Haft für den "Waldläufer" erschienen in Lampertheimer Zeitung am 20.02.2021, Länge 494 Wörter
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