WORMS. Die nächtliche Ausgangssperre in Worms bleibt für weitere zwei Wochen bestehen und wird nur leicht modifiziert. Bis 14. Februar gilt, dass die Wohnung oder Unterkunft in Worms abends ab 21.30 Uhr bis zum Morgen um 5 Uhr nicht verlassen werden darf. Das gab die Stadt am Freitagmittag bekannt. Nur wer einen triftigen Grund hat, etwa, dass er zur Nachtschicht muss, darf sich außerhalb der Wohnung bewegen. Zugleich wurde am Freitag bekannt, dass das Verwaltungsgericht die beiden Widersprüche, die zwei Wormser gegen die Allgemeinverfügung eingelegt hatten, zurückgewiesen hat. Dass die Ausgangssperre nun eine halbe Stunde später beginnt, hat zunächst ...
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"Zugabe" für die Ausgangssperre erschienen in Lampertheimer Zeitung am 30.01.2021, Länge 494 Wörter
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