KASSEL/FRANKFURT. In Frankfurt wird es einstweilen kein Fahrverbot für alte Dieselautos geben. Nach Ansicht des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wäre die Einrichtung einer flächendeckenden Fahrverbotszone unverhältnismäßig. Allerdings müssen das Land Hessen und die Stadt Frankfurt spätestens im kommenden Jahr den Luftreinhalteplan für Frankfurt überarbeiten, um die Einhaltung der europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe zu gewährleisten. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen der Stadt Frankfurt werteten die Kasseler Richter als unzureichend. Es sei daher nötig, auch die Verhängung streckenbezogener und kleinräumiger Fahrverbote zu prüfen, betonten sie. Wie die Richter des 9. Senats in ihrem Urteil darlegen, sind allgemeine Fahrverbote als letztes Mittel nur dann in ...
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Bewährungsfrist für Frankfurt erschienen in Lampertheimer Zeitung am 11.12.2019, Länge 560 Wörter
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