BERLIN. Als die Rundfunkfinanzierung in Deutschland entworfen wurde, gab es das Fernsehen noch gar nicht. Nach dem TV-Start zu Beginn der 50er Jahre vereinte die ARD die Bundesbürger in ihren Wohnzimmern und bewies, wie angesichts knapper Sendefrequenzen eine Grundversorgung mit wichtigen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Informationen funktioniert. Doch die neuerlichen Forderungen der Intendanten nach mehr Geld hat die Frage wiederbelebt, ob das von Kritikern mit dem Begriff "Zwangsgebühr" bezeichnete System noch zeitgemäß ist und die Dinosaurier der Fernsehzunft in einer Welt von Privaten, Internetsendungen und Streamingdiensten noch auf ihre Gebühren-Privilegien pochen dürfen. Verfassungsgericht akzeptiert Grundprinzip Die Verfassungsrichter bejahen das. Für ...
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Über Gebühr erschienen in Lampertheimer Zeitung am 02.01.2019, Länge 591 Wörter
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