Es zählt zwar zu seiner Job-Description, jegliche Mehrkosten für den Staat abzuwenden. Mit der strikten Weigerung, den Opfern der Terrornacht Schmerzensgeld zukommen zu lassen, stößt Wolfgang Peschorn, seines Zeichens Anwalt der Republik, jedoch auf Unverständnis: Am 2. Mai - also sechs Monate nach dem Attentat (fünf Menschen starben, 22 wurden verletzt) - erklärte Peschorn im ORF-Interview, dass es strafrechtlich relevant sei, wenn die Republik etwa die Begräbniskosten der Opfer übernimmt und eine außergerichtliche Einigung anstrebt. "Dass die Republik hier keine Lösung findet, ist absurd", meint Spitzenanwalt Norbert Wess, der die Mutter der getöteten Kunststudentin Vanessa Preger-McGillivray vertritt. Mehr als 20 Opfer und Hinterbliebene wollen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen - am ...
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Terror: Nehammer zeigte zwei Beamte an erschienen in Kurier am 15.05.2021, Länge 497 Wörter
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