Von Elisabeth Holzer Am Montag ist es so weit: Die bunten Stoffmasken mit lustigen Motiven, die medizinischen Einwegmasken und die Schals vor dem halben Gesicht haben ausgedient, es regiert die FFP2-Maske allerdings mit Schlupflöchern: Wenn der Erwerb so einer Maske nicht "zumutbar" war, reicht erst recht wieder Stoff über Mund und Nase. So steht es in der jüngsten Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Über diesen Umweg kann also auch der Mund-Nasen-Schutz bleiben, wo er ist: Sollte etwa ein Mangel an FFP2-Masken entstehen, kann man sich dennoch ungestraft mit einem MNS-Schutz mit Lebensmitteln eindecken. Was bedeutet "Zumutbarkeit" in dem Fall? Das hat laut Sozialministerium nichts mit dem Preis ...
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FFP2-Maskenpflicht mit Schlupflöchern erschienen in Kurier am 22.01.2021, Länge 567 Wörter
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