Handelsblatt vom 17.06.2019 / Finanzen & Börsen Geldanlage
BGH-URTEIL
Susanne Schier Frankfurt Wohnungseigentümer können Kosten für bereits ausgeführte Sanierungen künftig nicht mehr so leicht nachträglich der Eigentümergemeinschaft aufbürden. Das hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden (Az. VZR 254 17). Bei dem Urteil ging es um einen Streit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem der Eigentümer. Dieser hatte im Jahr 2005 in seiner Wohnung für rund 5 500 Euro neue Fenster einsetzen lassen. Dabei hatte er die alten, einfach verglasten Holzfenster durch Kunststoffrahmenfenster mit Dreifachisolierglas austauschen lassen. Alle Bewohner in der Anlage, die insgesamt 212 Wohnungen umfasst, gingen zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Erneuerung der Fenster vom ...
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Kein Kostenersatz für neue Fenster erschienen in Handelsblatt am 17.06.2019, Länge 528 Wörter
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