Pressearchiv > Handelsblatt > 17.06.2019 > Kein Kostenersatz für neue Fenster...
Logo Handelsblatt

Kein Kostenersatz für neue Fenster

Handelsblatt vom 17.06.2019 / Finanzen & Börsen Geldanlage

BGH-URTEIL Susanne Schier Frankfurt Wohnungseigentümer können Kosten für bereits ausgeführte Sanierungen künftig nicht mehr so leicht nachträglich der Eigentümergemeinschaft aufbürden. Das hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden (Az. VZR 254 17). Bei dem Urteil ging es um einen Streit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem der Eigentümer. Dieser hatte im Jahr 2005 in seiner Wohnung für rund 5 500 Euro neue Fenster einsetzen lassen. Dabei hatte er die alten, einfach verglasten Holzfenster durch Kunststoffrahmenfenster mit Dreifachisolierglas austauschen lassen. Alle Bewohner in der Anlage, die insgesamt 212 Wohnungen umfasst, gingen zum damaligen Zeitpunkt davon aus, dass die Erneuerung der Fenster vom ...

Lesen Sie den kompletten Artikel!

Kein Kostenersatz für neue Fenster erschienen in Handelsblatt am 17.06.2019, Länge 528 Wörter


Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.


Preis (brutto): 4,47 €

Metainformationen

Beitrag: Kein Kostenersatz für neue Fenster
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Finanzen & Börsen Geldanlage
Datum: 17.06.2019
Wörter: 528
Preis: 4,47 €
Schlagwörter: Eigentumsrecht , Rechtsgebiet , Bundesgerichtshof BGH, Bundesrepublik Deutschland
Statistiken zu Schlagwörtern powered by TILASTO der Statistikscout

Alle Rechte vorbehalten. © Handelsblatt GmbH