Handelsblatt vom 09.05.2019 / Wirtschaft & Politik
BESTELLERPRINZIP
Heike Anger Berlin Um Verbraucher beim Kauf einer Wohnimmobilie zu entlasten, will Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) das "Bestellerprinzip" einführen: Wer einen Makler beauftragt, muss auch für die entstandenen Kosten aufkommen. Noch steckt der entsprechende Entwurf in der Ressortabstimmung, doch am Mittwoch gaben in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags Experten zur Sache bereits ihre Meinung ab. Das lag daran, dass die Grünen ebenfalls das "Bestellerprinzip" fordern und schon einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Unweigerlich war also zu hören, wo auch bei Barleys Vorhaben die Probleme lauern. Viele Sachverständige äußerten in der Anhörung Zweifel. "Die Neuregelungen sind nicht geeignet, das Ziel, d ...
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Kaum Ersparnis beim Kauf von Wohnimmobilien erschienen in Handelsblatt am 09.05.2019, Länge 894 Wörter
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Immobilienmarkt
, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV, Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV, Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU