Pressearchiv > Handelsblatt > 23.08.2010 > Steuergesetz gilt nicht rückwirkend...
Logo Handelsblatt

Steuergesetz gilt nicht rückwirkend

Handelsblatt vom 23.08.2010 / Wirtschaft und Politik

Thomas Sigmund Berlin Viele Steuerzahler kam das "Steuerentlastungsgesetz" von 1999 teuer zu stehen. Doch Privatleute, die Grundstücke oder Firmenanteile verkauft haben, und Arbeitnehmer, die eine Abfindung bekamen, können nun auf einen unerwarteten Geldsegen hoffen. Denn die rückwirkende Anwendung einiger Regelungen ist nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Teil verfassungswidrig. So verstößt etwa die 1999 rückwirkend eingeführte Spekulationssteuer während einer dreimonatigen Übergangszeit gegen das Gebot des Vertrauensschutzes, wie die Richter in drei Beschlüssen entschieden. (AZ: 2 BvL 14/02 u.a.) Nach der bis Ende 1998 geltenden Regelung mussten Gewinne aus Immobilienverkäufen nur dann versteuert werden, wenn die Grundstücke vor Ablauf von zwei ...

Lesen Sie den kompletten Artikel!

Steuergesetz gilt nicht rückwirkend erschienen in Handelsblatt am 23.08.2010, Länge 368 Wörter


Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.


Preis (brutto): 4,47 €

Metainformationen

Beitrag: Steuergesetz gilt nicht rückwirkend
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft und Politik
Datum: 23.08.2010
Wörter: 368
Preis: 4,47 €

Alle Rechte vorbehalten. © Handelsblatt GmbH