Steuergesetz gilt nicht rückwirkend
Handelsblatt vom 23.08.2010 / Wirtschaft und Politik
Thomas Sigmund Berlin Viele Steuerzahler kam das "Steuerentlastungsgesetz" von 1999 teuer zu stehen. Doch Privatleute, die Grundstücke oder Firmenanteile verkauft haben, und Arbeitnehmer, die eine Abfindung bekamen, können nun auf einen unerwarteten Geldsegen hoffen. Denn die rückwirkende Anwendung einiger Regelungen ist nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zum Teil verfassungswidrig. So verstößt etwa die 1999 rückwirkend eingeführte Spekulationssteuer während einer dreimonatigen Übergangszeit gegen das Gebot des Vertrauensschutzes, wie die Richter in drei Beschlüssen entschieden. (AZ: 2 BvL 14/02 u.a.) Nach der bis Ende 1998 geltenden Regelung mussten Gewinne aus Immobilienverkäufen nur dann versteuert werden, wenn die Grundstücke vor Ablauf von zwei ...Metainformationen
Beitrag: | Steuergesetz gilt nicht rückwirkend |
Quelle: | Handelsblatt Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft und Politik |
Datum: | 23.08.2010 |
Wörter: | 368 |
Preis: | 4,47 € |
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