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Uneinigkeit beim Solidaritätszuschlag

Handelsblatt vom 03.08.2010 / Recht und Steuern

Steuerthema der Woche Oliver Holzinger Düsseldorf Nach der Pendlerpauschale und dem Arbeitszimmer könnte es beim Solidaritätszuschlag - kurz Soli - eine weitere Verfassungswidrigkeit geben. Denn zum Soli liegt dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vor. Dieser wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt und sollte vor allem den wirtschaftlichen Aufbau im Osten finanzieren. Hierfür wird er jedoch längst nicht mehr ausschließlich verwendet, sondern fließt in den allgemeinen Haushalt ein. Insgesamt flossen bislang über den Soli knapp 200 Mrd. Euro in die Staatskasse und stehen komplett dem Bund zu. Dieses hohe Aufkommen ist einer der Gründe dafür, warum die Finanzgerichte Hamburg (Az. 3 V 62/10) und ...

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Uneinigkeit beim Solidaritätszuschlag erschienen in Handelsblatt am 03.08.2010, Länge 384 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Uneinigkeit beim Solidaritätszuschlag
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Recht und Steuern
Datum: 03.08.2010
Wörter: 384
Preis: 4,47 €

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