Uneinigkeit beim Solidaritätszuschlag
Handelsblatt vom 03.08.2010 / Recht und Steuern
Steuerthema der Woche Oliver Holzinger Düsseldorf Nach der Pendlerpauschale und dem Arbeitszimmer könnte es beim Solidaritätszuschlag - kurz Soli - eine weitere Verfassungswidrigkeit geben. Denn zum Soli liegt dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vor. Dieser wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt und sollte vor allem den wirtschaftlichen Aufbau im Osten finanzieren. Hierfür wird er jedoch längst nicht mehr ausschließlich verwendet, sondern fließt in den allgemeinen Haushalt ein. Insgesamt flossen bislang über den Soli knapp 200 Mrd. Euro in die Staatskasse und stehen komplett dem Bund zu. Dieses hohe Aufkommen ist einer der Gründe dafür, warum die Finanzgerichte Hamburg (Az. 3 V 62/10) und ...Metainformationen
Beitrag: | Uneinigkeit beim Solidaritätszuschlag |
Quelle: | Handelsblatt Online-Archiv |
Ressort: | Recht und Steuern |
Datum: | 03.08.2010 |
Wörter: | 384 |
Preis: | 4,47 € |
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