BGH kappt Nachschlag für Lebenspolicen
Handelsblatt vom 15.07.2010 / Geldanlage
Christoph Sandt Frankfurt Der Bundesgerichtshof (BGH) bewahrt die deutschen Lebensversicherer vor hohen Nachzahlungen an ehemalige Kunden. Die obersten Zivilrichter erklärten Ansprüche aus Lebenspolicen, die vor 2005 gekündigt und abgerechnet worden sind, grundsätzlich für verjährt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die im vorliegenden Fall gegen die Signal Iduna geklagt hatte, sprach von einem Rückschlag für die Versicherungskunden (Aktenzeichen: IV ZR 208/09). Hintergrund ist der Streit um die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen - also um die Frage, wie viel Geld der Versicherer seinem Kunden auszahlt, wenn dieser vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt. Durch das gängige Provisionsmodell der Branche bleibt in den ersten Jahren nicht viel ...Metainformationen
Beitrag: | BGH kappt Nachschlag für Lebenspolicen |
Quelle: | Handelsblatt Online-Archiv |
Ressort: | Geldanlage |
Datum: | 15.07.2010 |
Wörter: | 311 |
Preis: | 4,47 € |
Alle Rechte vorbehalten. © Handelsblatt GmbH