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BGH kappt Nachschlag für Lebenspolicen

Handelsblatt vom 15.07.2010 / Geldanlage

Christoph Sandt Frankfurt Der Bundesgerichtshof (BGH) bewahrt die deutschen Lebensversicherer vor hohen Nachzahlungen an ehemalige Kunden. Die obersten Zivilrichter erklärten Ansprüche aus Lebenspolicen, die vor 2005 gekündigt und abgerechnet worden sind, grundsätzlich für verjährt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die im vorliegenden Fall gegen die Signal Iduna geklagt hatte, sprach von einem Rückschlag für die Versicherungskunden (Aktenzeichen: IV ZR 208/09). Hintergrund ist der Streit um die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen - also um die Frage, wie viel Geld der Versicherer seinem Kunden auszahlt, wenn dieser vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt. Durch das gängige Provisionsmodell der Branche bleibt in den ersten Jahren nicht viel ...

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BGH kappt Nachschlag für Lebenspolicen erschienen in Handelsblatt am 15.07.2010, Länge 311 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: BGH kappt Nachschlag für Lebenspolicen
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Geldanlage
Datum: 15.07.2010
Wörter: 311
Preis: 4,47 €

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