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Kartellamt hilft den Industriekunden

Handelsblatt vom 08.07.2010 / Unternehmen und Märkte

DÜSSELDORF. Das Bundeskartellamt hat Strom- und Gaslieferanten zu Zugeständnissen gegenüber ihren Großkunden aus der Industrie verpflichtet. Nach monatelangen Ermittlungen erklärten sich zwölf der größten deutschen Versorger zu einem Verzicht auf wettbewerbsbeschränkende Vertragsklauseln bereit, wie die Behörde gestern mitteilte. Strom- und Gaslieferverträge mit Industriekunden enthalten teilweise Klauseln, die den Kunden zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge verpflichten. Diese Mindestabnahmeverpflichtung ist kartellrechtlich noch unproblematisch. Gleichzeitig wird den Großkunden aber häufig verboten, diese Menge selbst weiter zu veräußern. Obwohl der Kunde die Energie bezahlt hat, darf er sie nicht an Dritte oder über die Börse verkaufen. Dies ist nach Auffassung des Bundeskartellamtes verboten. Diese ...

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Kartellamt hilft den Industriekunden erschienen in Handelsblatt am 08.07.2010, Länge 237 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Kartellamt hilft den Industriekunden
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Unternehmen und Märkte
Datum: 08.07.2010
Wörter: 237
Preis: 4,47 €

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