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Der Fiskus definiert den Abzug der Krankenkassenbeiträge

Handelsblatt vom 11.05.2010 / Recht und Steuern

Steuerthema der Woche Oliver Holzinger Düsseldorf Durch das Bürgerentlastungsgesetz können alle Steuerzahler ab 2010 die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe von der Steuer abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Anwendungserlass die neuen Regeln definiert (Az. IV C 3 - S 2222/09/10041, DB0349061). Der verbesserte Abzugsrahmen. Ein in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer kann nunmehr seine Beiträge grundsätzlich in voller Höhe geltend machen. Besteht allerdings Anspruch auf Krankengeld, so erfolgt eine pauschale Kürzung der Beiträge um vier Prozent. Hinzu kommt als Abzugsposten die Prämie für die Pflegeversicherung. Die private Krankenversicherung ist ebenfalls abziehbar, sofern die Leistungen in ...

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Der Fiskus definiert den Abzug der Krankenkassenbeiträge erschienen in Handelsblatt am 11.05.2010, Länge 373 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Der Fiskus definiert den Abzug der Krankenkassenbeiträge
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Recht und Steuern
Datum: 11.05.2010
Wörter: 373
Preis: 4,47 €

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