Der Fiskus definiert den Abzug der Krankenkassenbeiträge
Handelsblatt vom 11.05.2010 / Recht und Steuern
Steuerthema der Woche Oliver Holzinger Düsseldorf Durch das Bürgerentlastungsgesetz können alle Steuerzahler ab 2010 die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe von der Steuer abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Anwendungserlass die neuen Regeln definiert (Az. IV C 3 - S 2222/09/10041, DB0349061). Der verbesserte Abzugsrahmen. Ein in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer kann nunmehr seine Beiträge grundsätzlich in voller Höhe geltend machen. Besteht allerdings Anspruch auf Krankengeld, so erfolgt eine pauschale Kürzung der Beiträge um vier Prozent. Hinzu kommt als Abzugsposten die Prämie für die Pflegeversicherung. Die private Krankenversicherung ist ebenfalls abziehbar, sofern die Leistungen in ...Metainformationen
Beitrag: | Der Fiskus definiert den Abzug der Krankenkassenbeiträge |
Quelle: | Handelsblatt Online-Archiv |
Ressort: | Recht und Steuern |
Datum: | 11.05.2010 |
Wörter: | 373 |
Preis: | 4,47 € |
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