Regeln fürs Geschäft neben dem Hörsaal
Handelsblatt vom 17.03.2010 / Unternehmen und Märkte
Barbara Gillmann Berlin Nebentätigkeiten von Professoren regelt seit der Föderalismusreform jedes Bundesland selbst. So müssen etwa in Niedersachsen und Brandenburg Nebentätigkeiten neuerdings grundsätzlich nicht mehr zur Genehmigung vorgelegt, sondern nur noch angezeigt werden, heißt es beim Deutschen Hochschulverband (DHV), der Interessenvertretung der Professoren. Schon vorher galt jedoch ein "Rechtsanspruch auf Genehmigung", informiert die DHV-Homepage - vorausgesetzt die Nebentätigkeit nimmt den Beamten oder Angestellten "nicht übermäßig" in Anspruch. Hier gilt die "Fünftelregel". Die besagt, dass eine Nebentätigkeit nicht übermäßig ist wenn sie weniger als ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht. Ein Arbeitstag pro Woche ist also kein Problem. In der "unterrichtsfreien ...Metainformationen
Beitrag: | Regeln fürs Geschäft neben dem Hörsaal |
Quelle: | Handelsblatt Online-Archiv |
Ressort: | Unternehmen und Märkte |
Datum: | 17.03.2010 |
Wörter: | 266 |
Preis: | 4,47 € |
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