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Ein US-Brokerhaus muss für unabhängige Vermittler haften

Handelsblatt vom 10.03.2010 / Finanzen

KARLSRUHE. Für geprellte Anleger gibt es erneut eine gute Nachricht aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass Brokerhäuser für den Missbrauch ihrer Handelssysteme haften. Das gilt zumindest dann, wenn sie die für sie tätigen, unabhängigen Vermittler nicht kontrollieren. Der "Bankensenat" hat damit die Aufklärungspflicht von Kreditinstituten bei Geschäften weiter festgezurrt. Im konkreten Fall war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadensersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der Wall Street eingesetzt - und nahezu komplett verloren. Der deutsche Vermittler des Handelshauses in New Jersey ...

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Ein US-Brokerhaus muss für unabhängige Vermittler haften erschienen in Handelsblatt am 10.03.2010, Länge 345 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Ein US-Brokerhaus muss für unabhängige Vermittler haften
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Finanzen
Datum: 10.03.2010
Wörter: 345
Preis: 4,47 €

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