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Die Verbände sind kein Fall für die Kartellbehörden

Handelsblatt vom 23.02.2010 / Votum Recht und Steuern

Votum Andreas Möhlenkamp Düsseldorf In Verbänden treffen sich Wettbewerber. Sie tauschen sich aus über Normung, Forschungskooperationen oder aktuelle Gesetze. Themen sind die Konjunktur, die Kreditklemme oder die Energiekosten. Das ist nichts Neues und im Kartellamt und in der Kommission bekannt. Der Informationsaustausch zwischen Konkurrenten kann den Wettbewerb in vielfältiger Weise fördern. Gerade wenn sich Mittelständler treffen, die im Markt großen Unternehmen gegenüberstehen. Verunsicherte Vorstände. Die aktuelle Debatte über die angeblichen kartellrechtlichen Gefahren der Verbandsarbeit (vgl. "Verbände im Visier des Kartellrechts", Handelsblatt 16. Februar 2010) verunsichert darum unnötig. Angeheizt wird die Diskussion von Einzelfallentscheidungen, von einer breiten Grauzone des Kartellrechts beim Informationsaustausch, v ...

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Die Verbände sind kein Fall für die Kartellbehörden erschienen in Handelsblatt am 23.02.2010, Länge 344 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Die Verbände sind kein Fall für die Kartellbehörden
Quelle: Handelsblatt Online-Archiv
Ressort: Votum Recht und Steuern
Datum: 23.02.2010
Wörter: 344
Preis: 4,47 €

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