BEATE KRANZ BERLIN:: Was verdient mein Kollege? Diese Frage wird in vielen deutschen Unternehmen als Betriebsgeheimnis bewahrt. Damit ist nun Schluss - zumindest in einigen Firmen. Vom 6. Januar an erhalten Mitarbeiter in größeren Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein Auskunftsrecht darüber, was ihre Arbeitskollegen in gleichrangiger Position verdienen. Allerdings ist der Weg zur Information über das Entgelttransparenzgesetz nicht ganz so einfach. Das Grundgesetz, Artikel 3, schreibt die Gleichberechtigung für Männer und Frauen vor. Dazu gehört auch, dass alle Geschlechter im Arbeitsleben gleich behandelt werden. Transparenz der Löhne ist eine Voraussetzung, um Ungerechtigkeiten überhaupt aufzudecken. Frauen verdienen in Deutschland ...
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Das Ziel: Gleiche Bezahlung für-Mann und Frau erschienen in Hamburger Abendblatt am 05.01.2018, Länge 354 Wörter
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