Von Marie-Sophie Adeoso Sie stehen wenig im Fokus der aktuellen Öffentlichkeit und sind für diese auch nicht sichtbar: jene wenigen Flüchtlinge, die über den Frankfurter Flughafen einreisen und dort das sogenannte Flughafenverfahren durchlaufen. In dieser Zeit und nach Ablehnung ihres Antrags bis zur Abschiebung sind sie in einer umzäunten Unterkunft in der Transitzone untergebracht. Nun wirft ein aktueller Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) aber ein Schlaglicht auf das Gebäude 587a in der Cargo-City Süd. Demnach dürfen im Flughafenverfahren abgelehnte Asylbewerber nicht ohne richterliche Anordnung am Flughafen festgehalten werden. Die bisherige Rechtsprechung hatte diese Festsetzung in der Flughafenunterkunft nicht als Freiheitsentzug gewertet ...
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Gericht rügt Flughafenverfahren erschienen in Frankfurter Rundschau am 07.04.2016, Länge 419 Wörter
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