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Geldstrafen für Frankreichs Freier

Frankfurter Rundschau vom 07.04.2016 / Politik

Von Axel Veiel Paris. Und die Bestrafung der Freier kommt doch. Zweieinhalb Jahre, nachdem Frankreichs regierende Sozialisten das "Gesetz zum Kampf gegen das System der Prostitution" ins Parlament eingebracht haben, sprach die Nationalversammlung am Mittwoch das ihr laut Verfassung zustehende Machtwort und verabschiedete den vom Senat drei Mal zurückgewiesenen Text endgültig. Wer die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt, muss demnach künftig mit bis zu 1500 Euro Geldstrafe rechnen. Wird der Freier rückfällig, hat er bis zu 3750 Euro zu bezahlen und gilt als vorbestraft. Frankreich ist damit nach Island, Schweden und Norwegen das vierte Land, das den Kauf sexueller Dienstleistungen ...

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Geldstrafen für Frankreichs Freier erschienen in Frankfurter Rundschau am 07.04.2016, Länge 421 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Geldstrafen für Frankreichs Freier
Quelle: Frankfurter Rundschau Online-Archiv
Ressort: Politik
Datum: 07.04.2016
Wörter: 421
Preis: 3,09 €
Schlagwörter: Rechtspolitik , Prostitution , Frankreich
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